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Letzte Aktualisierung:09.01.2015
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Regeln für unser Miteinander

Neue Fassung ab Oktober 2014

Die Regeln für unser Miteinander am Mörike-Gymnasium

Unsere Schule ist ein Ort des Lehrens und Lernens. Schulisches Leben erfordert von allen Beteiligten  ein hohes Maß an Eigenverantwortung, ernsthaftem Bemühen, gegenseitiger Rücksichtnahme,

Offenheit, Höflichkeit, Solidarität und Toleranz, nicht zuletzt auch (Selbst-) Disziplin.

Schüler und Lehrer verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang miteinander, wobei auch dem Leitbild unserer Schule besondere Bedeutung  zukommt.

Da in unserer Schule mehrere hundert Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, Sekretärinnen und Hausverwalter arbeiten, wurden die folgenden Regeln für unser Miteinander am Mörike-Gymnasium aufgestellt.

Diese Regeln werden mit den Schülerinnen und Schülern in den jeweiligen Klassen besprochen und mit konkreten Beispielen belegt.

 

1.    Unterrichtsbeginn und Ordnung in den Räumen

1.1          Um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu ermöglichen, ist es notwendig, dass die Schüler mit dem Läuten im Klassenzimmer sind und das für die betreffende Stunde notwendige Arbeitsmaterial bereit-legen.

1.2          Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, wird dies von einem Schüler im Sekretariat gemeldet.

1.3          Für jede Woche übernehmen in jeder Klasse zwei Ordner die folgenden Aufgaben: Reinigen der Tafel (nach jeder Stunde) sowie die Verantwortung für Sauberkeit in den Räumen.

1.4          Nach der letzten Stunde werden die Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltet und die Zimmer abgeschlossen. Mittwochs und freitags wird aufgestuhlt.

 

2.    Verhalten im Schulbereich

Jeder kann dazu beitragen, dass Gewaltanwendungen, in welcher Form auch immer, vermieden werden. Konflikte können in gegenseitiger Achtung voreinander ausgetragen und gelöst werden.

2.1          Es ist die Pflicht eines jeden Mitglieds der Schulgemeinde, Gebäude, Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln und für die Sauberkeit im Schulbereich zu sorgen. Dies gilt im besonderen Maße für die Toiletten.

2.2          Während der Schulzeit, vormittags und nachmittags, darf der Schulbereich von Schülern bis einschließlich Klasse 10 ohne Erlaubnis eines Lehrers nicht verlassen werden.

2.3          Während der Unterrichtszeit muss sich jeder Schülerim Schulbereich so verhalten, dass der Unterrichtsablauf in den Klassen- und Fachräumen nicht gestört wird. Handys und alle Arten von Unterhaltungs-elektronik müssen auf dem ganzen Schulgelände ausgeschaltet und in der Schultasche bleiben. Nur in der Zeit von 12:40 – 13:00 Uhr dürfen Handys für kommunikative Zwecke genutzt werden, und zwar im Bereich unter den Arkaden vor dem Ausgang zum hinteren Schulhof im Untergeschoss Süd. Das Tragen von Handys am Körper während Klausuren, Klassen-arbeiten und Tests gilt als Täuschungsversuch.

Wir bitten, dass im Schulhaus, insbesondere in den Pausen, auf größtmögliche Ruhe geachtet wird.

2.4          Aus Sicherheitsgründen darf man nicht

- auf den Gängen und in den Zimmern z. B. Ballspielen, Rollerfahren, Skateboardfahren, herumtoben usw.

- auf den Fensterbänken sitzen und sich aus den Fenstern lehnen

- im Schulhof mit dem Moped oder Fahrrad her-umfahren

- mit Kastanien und Schneebällen werfen

- gefährliche Gegenstände mit in die Schule bringen

2.5          Es ist verboten, Alkohol und andere Rauschmittel auf das Schulgelände mitzubringen oder zu konsumieren.

2.6   Die Schule ist rauchfreie Zone, d. h. auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus ist das Rauchen verboten. An die volljährigen Schüler ergeht der Appell, aus Rücksicht auf die jüngeren Schüler im schulnahen Außenbereich nicht zu rauchen.

2.7          Der Hausverwalter hat gegenüber Schülern das Recht, ihnen Weisung zu erteilen, wenn ihr Verhalten  oder ihr Aufenthaltsort in der Schule gegen diese Regeln verstößt. Auf Verlangen müssen sie ihm Namen und Klasse angeben.

2.8          Wir erwarten von unseren Schülerinnen und Schülern, dass sie in angemessener Kleidung zum Unterricht kommen.

2.9          Das Essen und Trinken und Kaugummikauen während des Unterrichts ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

2.10        Der Aufenthalt auf der Dachterrasse des Gebäudes Lutherstraße (Neubau) ist grundsätzlich nur für Lehrer und Schüler der Oberstufe (Kursstufe 1 und 2) erlaubt. Schüler der Klassen 5 bis 10 haben keinen Zutritt. Die abgrenzenden Gitter auf der Dachterrasse dürfen keinesfalls überstiegen werden. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

 

3.    Pausenordnung

3.1          Schüler halten sich während der Pause auf einem der beiden Schulhöfe oder im Untergeschoss auf. Für die Schüler der Klassen 5 bis 7 steht der hintere Schulhof zur Verfügung. Die Klassenräume werden in der großen Pause abgeschlossen.

3.2          Bei schlechtem Wetter ist der Aufenthalt zusätzlich im Erdgeschoss gestattet.

3.3          In der Mittagspause halten sich die Schüler im Erdgeschoss, Untergeschoss oder in den Pausenhöfen auf.

3.4          Aus Sicherheitsgründen müssen die Mittelteile der Gänge freigehalten werden, Schulranzen sollen daher an den Wänden abgelegt werden.

 

4.    Entschuldigungen, Beurlaubungen, Befreiung

4.1          Jeder Schüler hat den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig zu besuchen.

4.2          Bei Krankheit muss in den Klassen 5-10 dem Klassenlehrer spätestens am zweiten Tag der Verhinderung telefonisch und spätestens am dritten Tag schriftlich die Entschuldigung vorliegen.

4.3          Schüler der Oberstufe (Kursstufe 1 und Kursstufe 2)  entschuldigen sich beim jeweiligen Fachlehrer.

4.4          Wird eine Arbeit geschrieben, muss am Tag der Verhinderung entschuldigt werden, auch beim betroffenen Fachlehrer.

4.5          Bei längerer Krankheitsdauer (mehr als zehn Tage) oder bei auffällig häufigen Erkrankungen kann der Klassenlehrer, Tutor oder Schulleiter vom Entschul-digungspflichtigen ein ärztliches Attest verlangen.

4.6          Beurlaubungen vom Schulbesuch sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Anträge müssen rechtzeitig vorher durch die Erziehungs- berechtigten gestellt werden (z. B. für Arztbesuche). Das Recht der Beurlaubung

- für einzelne Stunden liegt beim jeweiligen Fachlehrer.

- für bis zu zwei aufeinanderfolgende Unterrichtstage liegt beim Klassenlehrer (Tutor).

Bei Beurlaubungen vor und nach den Ferien und in allen anderen Fällen entscheidet der Schulleiter nach rechtzeitigem schriftlichen Antrag.

4.7          Werden durch die Beurlaubung Klassenarbeiten (Klausuren) versäumt, müssen die Schüler die Fachlehrer rechtzeitig vorher informieren.

4.8          Eine Befreiung vom Sportunterricht wird – aufgrund eines schriftlichen Antrags, unter Vorlage eines ärztlichen Attestes – von der Schulleitung verfügt. Sie wird in der Regel für höchstens ein Schuljahr gewährt und muss dann neu beantragt werden.

4.9          Eine Befreiung vom Religionsunterricht kann nach den geltenden Bestimmungen nur über die Schulleitung aufgrund eines schriftlichen Antrags jeweils zu Beginn eines Schuljahrs bzw. Schulhalbjahrs erfolgen.

 

5.    Pädagogische Maßnahmen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

5.1          Pädagogische Maßnahmen bzw. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung unserer Regeln und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule. Sie können in entsprechenden Fällen gemäß § 90 Schulgesetz angewendet werden.

5.2          Bei Verstößen gegen die Regeln für unser Miteinander können Schüler zu Arbeiten im Schulbereich verpflichtet werden.

5.3          Fühlt sich ein Schüler durch die gegen ihn ausgesprochenen pädagogischen Maßnahmen ungerecht behandelt, soll er zunächst den Fachlehrer und dann den Klassenlehrer (Tutor) um eine Aussprache bitten. Außerdem hat der Schüler das Recht, die Vermittlung eines Verbindungslehrers in Anspruch zu nehmen sowie den Sachverhalt der Schulleitung vorzutragen. Die Schulleitung informiert den betroffenen Fachlehrer und den Klassenlehrer bzw. Tutor.

 

 6.    Weitere Hinweise

 6.1         Bei Unfällen während der Unterrichtszeit, bei anderen Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg sind der betreffende Fachlehrer und die Sekretärinnen umgehend zu verständigen, da Unfallmeldungen sofort an die gesetzliche Versicherung weitergeleitet werden müssen.

6.2          Das Verhalten bei Feueralarm wird durch eine in allen Räumen ausgehängte Ordnung geregelt.

6.3          Das Schulhaus wird um 7:10 Uhr geöffnet und 15 Min. nach Ende des Nachmittagsunterrichts abgeschlossen. Der Aufenthaltsraum ist ab 6.45 Uhr geöffnet.

6.4          Fundstücke sind beim Hausverwalter abzugeben.

 

Diese Regeln für unser Miteinander treten am

1. Februar 2005 in Kraft.

Diese aktualisierte Fassung tritt am

8. Oktober 2014 in Kraft